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   VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09   

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VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09 (https://dejure.org/2010,52297)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2010 - 23 K 2202/09 (https://dejure.org/2010,52297)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 23 K 2202/09 (https://dejure.org/2010,52297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versorgungsabschlag Teilzeit Freistellungen früherer Widerspruch und Klage Wiederaufgreifen Bestandskraft Ermessensausübung Ministerialerlasse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BeamtVG F. 1991 § 14 Abs 1 S 1 Halbs 2 und 3; VwVfG NRW § 5; VwVfG NRW § 48
    Versorgungsabschlag Teilzeit Freistellungen früherer Widerspruch und Klage Wiederaufgreifen Bestandskraft Ermessensausübung Ministerialerlasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach bestandskräftiger Festsetzung eines Versorgungsabschlages bei Freistellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    Am 29. Oktober 2008 ging beim LBV der vom 27. Oktober 2008 datierende formularmäßige Antrag der Klägerin auf Neuberechnung und Neufestsetzung ihrer Versorgungsbezüge unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - zum Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 1 BeamtVG a.F. ein.

    Dieser regelt bei sachgerechtem Verständnis in Bezug auf Fälle bereits bestandskräftig festgesetzter Versorgungsbezüge allein, dass in diesen Fällen bei einem nach der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - gestellten Antrag auf Neufestsetzung ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens ab dem 1. Juli 2008, die Versorgungsbezüge ohne den vom BVerfG verworfenen, hier im Streit stehenden Versorgungsabschlag bei Freistellungen neu festzusetzen sind.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin haben weder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. Oktober 2003 noch die auf diese Entscheidung gestützten Urteile des BVerwG vom 25. Mai 2005 (2 C 14.04 und 2 C 6/04) noch der Beschluss des BVerfG vom 18. Juni 2008 (2 BvL 6/07) eine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG NRW herbeigeführt.

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    Gegen diese Entscheidung wurde unter dem Aktenzeichen 2 C 6.04 Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.

    Nachdem das BVerwG mit Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 6.04 - erkannt hatte, dass der Versorgungsabschlag gemäß § 14 Abs. 1 BeamtVG a.F. für Freistellungen nach dem 16. Mai 1990 nicht mit der Verfassung im Einklang stehe, berief sich das LBV im Klageverfahren allein auf die Unanfechtbarkeit der Bescheide, mit denen die Versorgungsbezüge der Klägerin festgesetzt worden waren.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin haben weder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. Oktober 2003 noch die auf diese Entscheidung gestützten Urteile des BVerwG vom 25. Mai 2005 (2 C 14.04 und 2 C 6/04) noch der Beschluss des BVerfG vom 18. Juni 2008 (2 BvL 6/07) eine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG NRW herbeigeführt.

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    Mit diesem Satz ist nämlich nur klargestellt, dass auch diejenigen, bei denen zu einem früheren Zeitpunkt ein im Hinblick auf das Urteil des BVerwG vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 - gestellter Antrag gemäß dem damaligen, für die Beamten nachteiligeren Erlass des FM NRW vom 4. Oktober 2005 - B 3010 - 14.1.2 - IV A 1 - abgelehnt worden ist, nach der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juni 2008 erneut und mit Erfolg einen Wiederaufgreifensantrag stellen können.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin haben weder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. Oktober 2003 noch die auf diese Entscheidung gestützten Urteile des BVerwG vom 25. Mai 2005 (2 C 14.04 und 2 C 6/04) noch der Beschluss des BVerfG vom 18. Juni 2008 (2 BvL 6/07) eine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG NRW herbeigeführt.

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    Allerdings kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist, vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 7. Juli 2004 - 6 C 24/03 , BVerwGE 121, 226 - 245.
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    Der EuGH hat hierzu entschieden, der in Art. 10 EG verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit verpflichte eine Verwaltungsbehörde zur antragsgemäßen Überprüfung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung mit dem Ziel, der mittlerweile vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung einer einschlägigen Bestimmung Rechnung zu tragen, wenn die Behörde nach nationalem Recht befugt sei, diese Entscheidung zurückzunehmen, die Entscheidung infolge eines Urteils eines in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts bestandskräftig geworden sei, das Urteil auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruhe, die erfolgt sei, ohne dass der Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht worden sei, obwohl der Tatbestand des Art. 234 Abs. 3 EG erfüllt wäre und der Betroffene sich, unmittelbar nachdem er Kenntnis von der besagten Entscheidung des Gerichtshofs erlangt habe, an die Verwaltungsbehörde gewandt habe, vgl. EuGH in der Rechtssache Kühne & Heitz, Urteil vom 13. Januar 2004, C453/00, DVBl. 2004, 373 - 374.
  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    Als solche hat das Bundesverwaltungsgericht die ausdrückliche Bitte des Beamten um eine Auskunft, ferner den vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie eine bestehende allgemeine Praxis, die Beamten über einschlägige Rechtsvorschriften zu belehren, anerkannt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2002 - 2 B 3/02 , in Juris.
  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 B 35.93

    Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Beeinträchtigung des Grundrechts der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    Dies gilt auch dann, wenn der bestandskräftige Verwaltungsakt, dessen Aufhebung begehrt wird, auf einer Rechtsnorm beruht, welche vom BVerfG für nichtig erklärt wurde, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - 6 B 35/93 , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319.
  • VG Oldenburg, 15.07.2008 - 7 A 117/06

    Verwaltungsakt, Bekanntgabe per E-Mail; Verwaltungsakt, Bekanntgabe an

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    vgl. ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer seit dem Urteil vom 15. September 2008 - 23 K 813/07 -, Juris; im Ergebnis ebenso: Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteile vom 7. Oktober 2009 - 3 K 1851/09 - und vom 25. Juli 2007 - 3 K 3568/06 -, Juris; VG Münster, Urteil vom 20. Februar 2006 - 4 K 140/05 -, Juris; VG des Saarland, Urteil vom 4. September 2007 - 3 K 350/06 -, Juris; VG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 7 A 123.06 -, Juris; VG Hannover, Urteile vom 25. Februar 2009 - 2 A 1395/06 und 2389/06 -, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 6. März 2007 - 7 A 117/06 -.
  • VG Hannover, 25.02.2009 - 2 A 1395/06

    Teilzeitbeschäftigung; Versorgungsabschlag

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    vgl. ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer seit dem Urteil vom 15. September 2008 - 23 K 813/07 -, Juris; im Ergebnis ebenso: Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteile vom 7. Oktober 2009 - 3 K 1851/09 - und vom 25. Juli 2007 - 3 K 3568/06 -, Juris; VG Münster, Urteil vom 20. Februar 2006 - 4 K 140/05 -, Juris; VG des Saarland, Urteil vom 4. September 2007 - 3 K 350/06 -, Juris; VG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 7 A 123.06 -, Juris; VG Hannover, Urteile vom 25. Februar 2009 - 2 A 1395/06 und 2389/06 -, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 6. März 2007 - 7 A 117/06 -.
  • VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 350/06

    Versorgungsabschlag wegen Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09
    vgl. ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer seit dem Urteil vom 15. September 2008 - 23 K 813/07 -, Juris; im Ergebnis ebenso: Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteile vom 7. Oktober 2009 - 3 K 1851/09 - und vom 25. Juli 2007 - 3 K 3568/06 -, Juris; VG Münster, Urteil vom 20. Februar 2006 - 4 K 140/05 -, Juris; VG des Saarland, Urteil vom 4. September 2007 - 3 K 350/06 -, Juris; VG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 7 A 123.06 -, Juris; VG Hannover, Urteile vom 25. Februar 2009 - 2 A 1395/06 und 2389/06 -, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 6. März 2007 - 7 A 117/06 -.
  • VG Düsseldorf, 15.09.2008 - 23 K 813/07
  • VG Köln, 25.07.2007 - 3 K 3568/06

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens bei nachträglicher Änderung der Rechtslage

  • VG Münster, 20.02.2006 - 4 K 140/05
  • VG Berlin, 10.10.2007 - 7 A 123.06

    Ermessensausübung der Behörde bei der Rücknahme eines rechtswidrig zu niedrig

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei

  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2004 - 9 E 707/00

    BeamtVG § 14 a.F. ist mit EG § 141, EWGRL 117/75 nicht vereinbar.

  • VG Kassel, 21.10.2019 - 1 K 4479/17

    Kein Anspruch auf rückwirkende Erhöhung des Ruhegehalts bei Berechnungsfehler des

    Ein einklagbarer Anspruch auf rückwirkende Festsetzung der Versorgungsbezüge bestehe, so das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10. Dezember 2010 (- 23 K 2202/09 -) nur im Falle einer Ermessensreduzierung auf "0".
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